Pimmel-Sicht-Abstands-Gesetz: Versionsgeschichte

Auswahl des Versionsunterschieds: Markiere die Radiobuttons der zu vergleichenden Versionen und drücke die Eingabetaste oder die Schaltfläche am unteren Rand.
Legende: (Aktuell) = Unterschied zur aktuellen Version, (Vorherige) = Unterschied zur vorherigen Version, K = Kleine Änderung

16. April 2024

  • AktuellVorherige 06:3206:32, 16. Apr. 2024Speil Diskussion Beiträge 843 Bytes +843 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Das Pimmel-Sicht-Abstands-Gesetz ist eine alte Vorschrift aus dem BauGB. Hierdurch wird der Abstand zum Nachbarhaus geregelt, ab dem es erlaubt ist Fenster in die Richtung des Nachbarhauses bei sich einzubauen. Der Nachbar muss sich dabei entblößt in sein Schlafzimmer stellen und ein Gutachter schaut vom anderen Grundstück, ob er noch dessen Glied erblicken kann. Ist das nicht der Fall, ist es in Ordnung auf diese Entfernung ein Fenster einzubaue…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung