Pimmel-Sicht-Abstands-Gesetz

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Das Pimmel-Sicht-Abstands-Gesetz ist eine alte Vorschrift aus dem BauGB. Hierdurch wird der Abstand zum Nachbarhaus geregelt, ab dem es erlaubt ist Fenster in die Richtung des Nachbarhauses bei sich einzubauen.

Der Nachbar muss sich dabei entblößt in sein Schlafzimmer stellen und ein Gutachter schaut vom anderen Grundstück, ob er noch dessen Glied erblicken kann. Ist das nicht der Fall, ist es in Ordnung auf diese Entfernung ein Fenster einzubauen.

Das Gesetz ist immer wieder Streitpunkt diverser Feministinnen Gruppen, da durch das Gesetz von 1957 Frauen stark benachteiligt sind. Durch nicht Vorhandensein eines Penises, muss man an ein Haus in dem nur Frauen wohnen überhaupt keinen Abstand halten und kann ihnen komplett auf die Pelle bzw. Muschi rücken.


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